Richtig mit Bildrechten umgehen (Teil 2) – „Worst Case Scenario“ oder was muss ich bei Verstößen gegen Urheber- und Bildnutzungsrechte tun?

In unserem ersten Teil zum Thema Bildrechte haben wir zusammengefasst, welche Grundsätze bei der Verwendung fremden Bild- und Videomaterials zu beachten sind. Im zweiten Teil geht es nun darum, was zu tun ist, wenn doch eine Abmahnung in Ihr E-Mail-Postfach flattert.

Was droht bei einem Verstoß gegen Urheber- und Bildrechte?

Nutzen Sie unbefugt Bildmaterial, egal ob für Ihren Blog, Online-Shop oder Ihre Webseite, kann der/die Urheber/in Sie abmahnen. Das zieht in den meisten Fällen ein Bußgeld nach sich.

Was muss ich im Fall einer Abmahnung tun?

Im ersten Schritt, sollten Sie das betroffene Bildmaterial sofort löschen. Das allein reicht aber nicht aus. Zusätzlich ist es ratsam, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben.

Achtung: Stellen Sie nach Löschen des Bildmaterials auch sicher, dass das Bild nicht noch über einen Deep-Link oder über Suchmaschinen weiterhin abgerufen werden kann.

Muss ich mit weiteren Konsequenzen rechnen?

Der/die Urheber/in kann zudem noch Schadensersatzansprüche geltend machen. Berechnet wird dieser Satz nach der Lizenzanalogie. Das bedeutet Konkret: Was hätte der Urheber an Lizenzkosten beziehungsweise Nutzungskosten ursprünglich verlangt.

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